Struktur des LHK Baden-Württemberg
Bereits 1955 wurde der "Verband der deutschen Höhlen- und Karstforscher e. V." mit Sitz in München gegründet. Eine organisatorische Untergliederung auf Länderebene erfolgte jedoch nicht.
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderativer Staat, in dem die Bundesländer bei vielen Fragen von landesweiter Bedeutung selbständig sind, so auch in der Gesetzgebung für die Bereiche Umwelt-, Natur- und Denkmalschutz. Diese Bereiche sind insbesondere für die Höhlen- und Karstforschung von Belang, so dass die Gründung eines "Landesverbands für Höhlen- und Karstforschung" geboten war.
In Baden-Württemberg sind etwa 40% der Landesfläche verkarstet, und rund 3.200 Höhlen sind bekannt, darunter einige der längsten Deutschlands. Zunehmend wird erkannt, dass bei der Betrachtung verkarsteter Landschaften die Oberfläche nur die eine Hälfte der Landschaft zeigt. Die Höhlen sind in vielen Dingen wichtiger als bisher angenommen wurde. Höhlen sind Wasserwege und geologische Aufschlüsse. Aus Erkenntnissen, die aus der Gestalt (Morphologie) von Höhlen gewonnen werden, können Rückschlüsse auf den Werdegang der oberirdischen Landschaft gezogen werden. Höhlen sind archäologische und paläontologische Fundplätze sowie Lebensräume für bedrohte Tierarten. Unter Natur- und Umweltschutz muss daher in verkarsteten Landschaften auch Höhlenschutz verstanden werden.
Die Entdeckung ungeahnt vielfältiger Hohlräume im Erdinneren ist ein Bereich, in dem sich Sport und Wissenschaft vermischen. Der LHK versteht sich jedoch ausdrücklich nicht als Verband der Höhlengeher oder Höhlentouristen, deren Interesse sich im bloßen "Erleben" einer Höhle erschöpft. Er ist vielmehr ein Zusammenschluss von Vereinigungen, deren Ziel das Dokumentieren von Höhlen und Karsterscheinungen und das Gewinnen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse ist.
Weil Höhlenforschung in Deutschland fast ausschließlich als Freizeitbeschäftigung betrieben werden kann, ist im Landesverband sämtliche, teils in jahrzehntelanger Arbeit erworbene Kompetenz in Sachen Höhlenforschung zusammengefasst. Der LHK ist als gemeinnützig anerkannt.
Mitglieder im Landesverband sind zurzeit 22 höhlenkundliche Vereinigungen mit etwa 1.000 Mitgliedern. Diese entsenden ihre Delegierten in die jährliche Mitgliederversammlung, deren Hauptaufgabe das Festlegen von Leitlinien (Satzung, Ethik), die Wahl des Vorstands und der Referenten sowie die Entscheidung über Anträge ist. Die Stimmenzahl des Delegierten in der Mitgliederversammlung errechnet sich nach der Mitgliederzahl der Vereinigung, die er vertritt. Eine Mitgliedschaft von Einzelpersonen ist nicht möglich.
Der Vorstand des LHK besteht aus einem Vorsitzenden, einem Geschäftsführer, der gleichzeitig Vertreter des Vorsitzenden ist, einem stellvertretenden Geschäftsführer sowie einem Kassier und dessen Stellvertreter. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Zusätzlich kann die Mitgliederversammlung Referenten zur Unterstützung des Vorstands ebenfalls auf zwei Jahre wählen. Derzeit gibt es drei Referate im Landesverband: Höhlenschutz, Fledermausschutz und Jugendarbeit. Bei Bedarf kann der Vorstand Beauftragte für bestimmte Themengebiete bzw. Sonderprojekte (z.B. für die Organisation von Veranstaltungen) benennen.
Vorstand und Referenten treffen sich zu regelmäßigen Sitzungen, um aktuelle Probleme zu besprechen.
Zur Information seiner Mitglieder nutzt der LHK diese Homepage und gibt seine Mitteilungsblätter mit dem Titel "Unterwelten-Info" heraus.
Jugendarbeit des Landesverbands
So wie der Landesverband die wichtigen Themenbereiche Höhlenschutz und Fledermausschutz durch Referenten vertreten lässt, sieht er auch das Referat Jugendarbeit als wichtige Zukunftsinvestition. Die dem LHK angeschlossenen Vereine werden zu kontinuierlicher Jugendarbeit aufgefordert, nicht zuletzt, um dem Aufschwung des kommerziellen Höhlen-Tourismus (= Abenteuer-Tourismus) entgegenzuwirken.