Struktur des LHK Baden-Württemberg

Bereits 1955 wurde der "Verband der deutschen Höhlen- und Karst­forscher e. V." mit Sitz in München ge­gründet. Eine organi­satorische Unter­gliederung auf Länder­ebene er­folgte jedoch nicht.

Die Bundes­republik Deutschland ist ein föderativer Staat, in dem die Bundes­länder bei vielen Fragen von landes­weiter Be­deutung selbständig sind, so auch in der Gesetz­gebung für die Be­reiche Umwelt-, Natur- und Denk­mal­schutz. Diese Be­reiche sind insbe­sondere für die Höhlen- und Karst­forschung von Belang, so dass die Gründung eines "Landes­verbands für Höhlen- und Karst­forschung" geboten war.

In Baden-Württemberg sind etwa 40% der Landes­fläche ver­karstet, und rund 3.200 Höhlen sind be­kannt, darunter einige der längsten Deutsch­lands. Zu­neh­mend wird er­kannt, dass bei der Be­trachtung ver­karsteter Land­schaften die Ober­fläche nur die eine Hälfte der Land­schaft zeigt. Die Höhlen sind in vielen Dingen wichtiger als bis­her an­genom­men wurde. Höhlen sind Wasser­wege und geo­logische Auf­schlüsse. Aus Er­kennt­nissen, die aus der Gestalt (Morpho­logie) von Höhlen ge­wonnen werden, kön­nen Rück­schlüsse auf den Werde­gang der ober­irdischen Land­schaft ge­zogen werden. Höhlen sind archäo­logische und paläonto­logische Fund­plätze sowie Leben­sräume für be­drohte Tier­arten. Unter Natur- und Umwelt­schutz muss daher in ver­karsteten Land­schaften auch Höhlen­schutz ver­standen werden.

Die Ent­deckung ungeahnt viel­fältiger Hohl­räume im Erd­inneren ist ein Be­reich, in dem sich Sport und Wis­sen­schaft ver­mischen. Der LHK versteht sich jedoch aus­drück­lich nicht als Ver­band der Höhlen­geher oder Höhlen­touristen, deren Inter­esse sich im bloßen "Er­leben" einer Höhle er­schöpft. Er ist viel­mehr ein Zusam­men­schluss von Ver­einigungen, deren Ziel das Dokumen­tieren von Höhlen und Karst­er­scheinungen und das Ge­winnen neuer wis­sen­schaft­licher Er­kenntnisse ist.

Weil Höhlen­forschung in Deutschland fast aus­schließ­lich als Frei­zeit­be­schäftigung be­trieben werden kann, ist im Landes­verband sämtliche, teils in jahr­zehnte­langer Arbeit er­worbene Kom­petenz in Sachen Höhlen­forschung zu­sammen­ge­fasst. Der LHK ist als gemein­nützig anerkannt.

Mitglieder im Landes­verband sind zurzeit 22 höhlen­kundliche Ver­einigungen mit etwa 1.000 Mit­gliedern. Diese ent­senden ihre De­legierten in die jähr­liche Mit­glieder­ver­sammlung, deren Haupt­auf­gabe das Fest­legen von Leit­linien (Satzung, Ethik), die Wahl des Vor­stands und der Refer­enten sowie die Ent­scheidung über Anträge ist. Die Stimmen­zahl des Delegierten in der Mit­glieder­ver­sammlung er­rechnet sich nach der Mit­glieder­zahl der Ver­einigung, die er ver­tritt. Eine Mit­glied­schaft von Einzel­personen ist nicht möglich.

Der Vorstand des LHK besteht aus einem Vor­sitzenden, einem Geschäfts­führer, der gleich­zeitig Ver­treter des Vor­sitzenden ist, einem stell­ver­tretenden Ge­schäfts­führer sowie einem Kassier und dessen Stell­vertreter. Die Amts­zeit be­trägt zwei Jahre. Zusätz­lich kann die Mit­glieder­ver­sammlung Re­ferenten zur Unter­stützung des Vor­stands eben­falls auf zwei Jahre wählen. Der­zeit gibt es drei Referate im Landes­verband: Höhlen­schutz, Fleder­maus­schutz und Jugen­darbeit. Bei Be­darf kann der Vor­stand Be­auf­tragte für be­stimmte Themen­ge­biete bzw. Sonder­pro­jekte (z.B. für die Organisation von Ver­an­staltungen) benennen.
Vorstand und Referenten tref­fen sich zu regel­mäßigen Sitzungen, um aktuelle Probleme zu be­sprechen.

Zur Information seiner Mitg­lieder nutzt der LHK diese Home­page und gibt seine Mit­teilungs­blätter mit dem Titel "Unter­welten-Info" heraus.

 

Jugendarbeit des Landesverbands

So wie der Landes­verband die wichtigen Themen­be­reiche Höhlen­schutz und Fleder­maus­schutz durch Referenten ver­treten lässt, sieht er auch das Referat Jugend­arbeit als wichtige Zukunfts­investi­tion. Die dem LHK an­ge­schlos­senen Ver­eine werden zu kontinuier­licher Jugend­arbeit auf­ge­fordert, nicht zu­letzt, um dem Auf­schwung des kom­mer­ziellen Höhlen-Tourismus (= Abenteuer-Tourismus) ent­gegen­zu­wirken.