Schutz der Fledermaus-Winterquartiere
Zum Schutz der Fledermaus-Winterquartiere dürfen Höhlen in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März nicht betreten werden!
Fledermäuse gehören zu den Säugetieren, die einen Winterschlaf halten. So überdauern sie die insektenarme Zeit des Jahres. Der Herzschlag der Fledermäuse verringert sich im Winterschlaf auf ungefähr 10 Schläge pro Minute, und die Körpertemperatur senkt sich stark ab. Kurz – sämtliche Lebensfunktionen laufen auf extremer Sparflamme!!!!

Schon geringe Änderungen der Umgebungsbedingungen (Temperatur, Geräusche usw.) können dazu führen, dass Fledermäuse während dieser Zeit gestört bzw. aufgeweckt werden. Für den Aufwachvorgang benötigt ihr Körper sehr viel von ihren im Herbst gesammelten Fettreserven. Da Fledermäuse im Winter keine Nahrung finden, enden Störungen für die streng geschützten Tiere oftmals tödlich.
Zum Schutz der Fledermäuse dürfen ihre Winterquartiere – das sind besonders die Höhlen – in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März des folgenden Jahres nicht betreten werden. Wir bitten euch, diese im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG, §39, Abs. 6) festgeschriebenen Schutzzeiten einzuhalten.
(Petra Heusel & Ralf Krist – 18.09.2013)
Über 500 Zuschauer auf der Sommerbühne bei "Unterwelt Blautopf" am 9. August 2013
Drei Höhlenforscher-Vereine, die Arge Blautopf, die Arge Blaukarst und der Höhlenverein Blaubeuren, berichteten über das Blauhöhlensystem im weiteren Sinne. Auf der Sommerbühne am Blautopf präsentierten sie gemeinsam mit Bildern, Filmen und Berichten ihre neuesten Forschungsergebnisse aus den "hinter" dem 22 Meter tiefen Blautopf liegenden Höhlensystemen. (ThR – 18.08.2013)
Von der Veranstaltung gibt es einige Fotos auf der Homepage der Sommerbühne unter → http://www.sommerbuehne.com/galerie/galerie2013/unterwelt-blautopf.html
sowie einen Pressebericht von Joachim Striebel in der "Südwestpresse" unter → http://www.swp.de/ulm/lokales/alb_donau/Drei-Forschergruppen-zeigten-am-Blautopf-Bilder-aus-der-Unterwelt;art4299,2149714 .